Die Zeitschrift der Juristischen Fakultät der Karls-Universität „Jurisprudence“ hat in der aktuellen Nummer 5/2020 den Artikel von Tomáš Rada Haftung der organschaftlichen Vertretung für Defizit bei dem Konkursverfahren einer Körperschaft nach der Novelle des Gesetzes über Handelskörperschaften veröffentlicht. Tomáš richtet in dem Artikel seine Aufmerksamkeit auf das neue Rechtsinstitut – Klage des Insolvenzverwalters gegen organschaftliche Vertreter auf Bezahlung des Unterschieds zwischen der Summe der Schulden und dem Wert des Vermögens (Defizit) einer Handelskörperschaft (Ausfalldeckungsklage). Anstatt der Haftung der organschaftlichen Vertretung gemäß der bis zum 31. Dezember 2020 wirksamen Bestimmung § 66 wird die akzessorische Haftung aufgegeben und die neue Haftung eines organschaftlichen Vertreters, resp. der in der Bestimmung § 69 genannten Personen, gegründet, aufgrund welcher diese zu der Vermögensmasse der insolventen Handelskorporation beitragen müssen.
Aktuelles
Haftung der organschaftlichen Vertretung für Defizit bei dem Konkursverfahren einer Körperschaft nach der Novelle des Gesetzes über Handelskörperschaften
11. Dezember 2020
DRV Legal, s.r.o.
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